Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - AEO = Unser Engagement für eine sichere Lieferkette

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator) besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem "Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade" (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.

Die Europäische Union hat diese sicherheitspolitischen Aspekte im April 2005 mit der Änderung des Zollkodex (VO (EG) Nr. 648/2005) in europäisches Recht umgesetzt und mit der Veröffentlichung der Durchführungsvorschriften (VO (EG) Nr. 1875/2006) im Dezember 2006 konkretisiert. Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).

Seit dem 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.

Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette ("supply chain") vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern (insbesondere USA, China, Schweiz), die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen.
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Dieser Status kann in folgenden Varianten erteilt werden:

  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen" (AEO C)
  • AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
  • AEO-Zertifikat "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F).


Der AEO ist die europäische Version des amerikanischen Zollpartnerschaftsprogramms C-TPAT. Die Sicherheitsketten gelten als nahezu identisch. Seit 2009 besteht eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitskriterien des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ AEO der EU und des amerikanischen Zollpartnerschaftsprogramms C-TPAT.

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