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Ferrotec - Ein starker Partner für besondere Verschlüsse

Das Unionsversandverfahren bietet Ihnen als zugelassener Versender die Möglichkeit, in einem vereinfachten
Verfahren Zeit und Geld zu sparen. Für das vereinfachte Verfahren ist eine Bewilligung zur
Verwendung besonderer Verschlüsse erforderlich. Besondere Verschlüsse, die vor dem 1. Mai 2016 benutzt
wurden, wurden einer Neubewertung unterzogen und konnten noch bis zum 30. April 2019 verwendet werden

Seit 01. Mai 2019 - neue Zollvorschriften für besondere Verschlüsse im Unionsversandverfahren!

Das zuständige Hauptzollamt schreibt die Verwendung dieser besonderen Verschlüsse zur Nämlichkeitssicherung Ihrer Ware vor. Dabei werden die besonderen Verschlüsse vom Hauptzollamt geprüft und anschließend erhält jeder Versender einen individuellen Code, welcher auf dem jeweiligen Verschluss manipulationssicher zusätzlich dargestellt wird. Dies wird im Unionszollkodex im Artikel 317 „Förmlichkeiten für die Verwendung besonderer Verschlüsse“ geregelt.
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Wir beraten Sie gerne!

Welche Siegel erfüllen die Anforderungen des Unionszollkodex?

Im Unionszollkodex sind die grundlegenden Eigenschaften und technischen Merkmale, die ein Zollverschluss erfüllen muss, im Artikel 301 klar geregelt:

✔ einem normalen Gebrauch standhalten und dabei unversehrt bleiben

✔ leicht zu prüfen und wiederzuerkennen sein

✔ so beschaffen sein, dass jegliches Zerbrechen oder jegliche Manipulation oder Abnahme mit bloßem Auge erkennbare Spuren hinterlässt

✔ für einen einmaligen Gebrauch hergestellt bzw. bei wiederverwendbaren Verschlüssen so beschaffen sein, dass jedes erneute Anlegen durch ein einziges eindeutiges Zeichen kenntlich gemacht werden kann   

✔ individuelle Verschlusskennungen tragen, die dauerhaft, gut lesbar und mit einer einmaligen Nummer versehen sind

Formen und Ausmaße der jeweiligen Zollverschlüsse können je nach Verschlussart unterschiedlich ausfallen, jedoch müssen diese so beschaffen sein, dass

✔die Kennzeichnungen gut lesbar sind

✔die Verschlusskennzeichnungen fälschungssicher und schwer zu kopieren sind

✔das Material so beschaffen ist, dass die Verschlüsse nicht versehentlich zerbrochen oder unbemerkt gefälscht oder wiederverwendet werden können.

Verschlüsse, die gemäß der aktuell gültigen Internationalen Norm ISO 17712:2013 „Frachtcontainer – Mechanische Siegel“ zertifiziert sind, gelten als Verschlüsse, die die geforderten Anforderungen erfüllen.
 
Achtung: Diese Zertifizierungen sind nur gültig, wenn die Prüfung der Verschlüsse von einem nach ISO 17025 akkreditierten Testinstitut durchgeführt wurde. Desweiteren ist unbedingt zu berücksichtigen, dass die Produktzertifikate alle 2 Jahre aktualisiert werden müssen, da diese sonst sofort ihre Zulassung verlieren und nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
 
Bei der Containerbeförderung ist zudem zu beachten, dass Verschlüsse mit hohen Sicherheitsmerkmalen zu verwenden sind. Die Ferrotec GmbH bietet nach ISO 17712:2013 zertifizierte Verschlüsse als Hochsicherheitsplomben und Indikativplomben.
 
Ferrotec bietet eine Vielzahl von zugelassenen besonderen Verschlüssen an, die die in Art. 301 Abs. 1 UZK-IA festgelegten Anforderungen erfüllen:
 

 

Die Ferrotec GmbH berät Sie gerne bei der Auswahl passender Verschlüsse, unterstützt Sie bei der Bewilligung dieser und stellt bei Bedarf Musterstücke zur Verfügung, wenn diese benötigt werden.
Gern rufen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
 
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Ihr Ferrotec-Team